Imbiss eröffnen: Checkliste, Genehmigungen und Kalkulation

imbiss eröffnen checkliste, genehmigungen und kalkulation

Ein Imbiss klingt überschaubar — übersichtliche Karte, kurze Wege, direkter Kundenkontakt. Doch wer ohne Vorbereitung startet, stolpert oft über bürokratische Hürden, unterschätzte Startkosten oder eine Kalkulation, die auf dem Papier aufgeht und in der Praxis nicht funktioniert. Diese Checkliste führt dich durch die wichtigsten Schritte: von der Gewerbeanmeldung bis zur ersten belastbaren Preiskalkulation.

Was ein Imbiss rechtlich ist — und warum das zählt

In Deutschland, Österreich und der Schweiz gilt der Imbiss als Gaststättenbetrieb, sobald Speisen oder Getränke zum Verzehr vor Ort angeboten werden. Das klingt simpel, zieht aber eine Reihe von Anforderungen nach sich, die sich je nach Standort, Konzept und Betriebsgröße unterscheiden.

Wer einen mobilen Food-Truck betreibt, braucht andere Genehmigungen als wer ein festes Ladenlokal eröffnet. Beides ist möglich — aber beides hat seinen eigenen bürokratischen Pfad.

Genehmigungen und Behördengänge: Was du wirklich brauchst

Die folgende Übersicht gilt für Deutschland. Österreich und die Schweiz haben ähnliche Strukturen, aber abweichende Zuständigkeiten und Bezeichnungen — im Zweifel immer beim zuständigen Gewerbeamt oder der Wirtschaftskammer nachfragen.

Schritt 1: Gewerbeanmeldung

Jeder Imbissbetrieb braucht eine Gewerbeanmeldung beim zuständigen Gewerbeamt (Deutschland) bzw. der Wirtschaftskammer (Österreich) oder dem Handelsregister (Schweiz). Kosten: in Deutschland meist zwischen 20 und 60 Euro, je nach Gemeinde.

Schritt 2: Gaststättenrechtliche Erlaubnis oder Anzeige

In Deutschland wurde die Gaststättenerlaubnis in vielen Bundesländern durch eine einfache Anzeigepflicht ersetzt. In Bayern gilt nach wie vor die Erlaubnispflicht nach dem Gaststättengesetz — insbesondere wenn Alkohol ausgeschenkt wird. Selbst wenn keine Erlaubnis nötig ist, bleibt eine formale Anzeige beim Ordnungsamt oder Gewerbeamt Pflicht.

Schritt 3: Lebensmittelhygiene und Betriebsstättenanmeldung

Das Veterinär- oder Lebensmittelüberwachungsamt muss vor Betriebsstart informiert werden. Gleichzeitig greift die EU-Lebensmittelhygieneverordnung (VO (EG) Nr. 852/2004) — Nachweispflicht über Eigenkontrollen, Temperaturprotokolle, Schädlingsprävention. Wer Fleisch verarbeitet oder verkauft, braucht zusätzlich eine Zulassung nach der VO (EG) Nr. 853/2004.

Pflichtnachweis: Die Bescheinigung nach § 43 IfSG (Infektionsschutzgesetz) — früher bekannt als „Gesundheitszeugnis“ — ist für alle Mitarbeiter im Lebensmittelbereich Pflicht. Zusätzlich ist eine HACCP-Schulung vorgeschrieben oder zumindest dringend empfohlen.

Schritt 4: Brandschutz und Baugenehmigung

Wird ein Ladenlokal umgebaut oder eine neue Küche eingebaut, braucht es eine Baugenehmigung vom Baurechtsamt. Der Brandschutz wird vom zuständigen Gewerbeaufsichtsamt oder der Feuerwehr abgenommen — insbesondere bei Fritteusen, Heizplatten und offenen Feuerstellen.

Schritt 5: Terrassennutzung oder Sondernutzungsgenehmigung

Wer Tische auf dem Gehsteig aufstellen will oder einen Food-Truck auf öffentlichem Grund betreibt, braucht eine Sondernutzungsgenehmigung der Gemeinde. Diese ist meist zeitlich befristet und kostenpflichtig.

Schritt 6: SCHUFA, Finanzamt, Berufsgenossenschaft

Steuerliche Erfassung beim Finanzamt (Fragebogen zur steuerlichen Erfassung), Anmeldung bei der zuständigen Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN) sowie — bei Angestellten — die Anmeldung bei der Sozialversicherung.

Genehmigungsübersicht auf einen Blick

BehördeWas wird geregeltWann nötig
GewerbeamtGewerbeanmeldungImmer, vor Betriebsbeginn
Ordnungsamt / GewerbeamtGaststättenanzeige oder -erlaubnisImmer, je nach Bundesland
VeterinäramtLebensmittelhygiene, BetriebsstätteImmer
BaurechtsamtUmbaugenehmigungBei baulichen Veränderungen
Feuerwehr / GewerbeaufsichtBrandschutzabnahmeBei neuer Küchenausstattung
Gemeinde / OrdnungsamtSondernutzungBei Außenflächen oder Food-Truck
FinanzamtSteuerliche ErfassungImmer
BGNUnfallversicherungImmer

Startkosten realistisch kalkulieren

Einer der häufigsten Fehler beim Imbiss-Start: Die Investitionskosten werden unterschätzt, die laufenden Kosten übersehen.

Typische Investitionskosten (Einmalkosten)

PostenOrientierungswert (DACH)
Ladenausbau / Umbau5.000 – 30.000 €
Küchenausstattung (Fritteuse, Grill, Kühlschrank etc.)8.000 – 25.000 €
Kassenanlage (TSE-konform, DE)1.500 – 4.000 €
Erstausstattung Verpackung, Reinigung, Kleinmaterial500 – 2.000 €
Genehmigungen, Notar, Eintragungen500 – 2.000 €
Marketing (Schilder, Eröffnungsaktion, Social)1.000 – 3.000 €
Liquiditätspuffer (3 Monate laufende Kosten)individuell

Wer mit einem Food-Truck startet, spart den Ladenausbau — zahlt aber für Fahrzeug, Zulassung, Aufbau und Sondernutzungsgebühren. Die Gesamtinvestition liegt häufig ähnlich hoch.

Laufende Monatskosten (Fixkosten)

PostenOrientierungswert
Miete / Pacht Ladenlokal500 – 3.000 €
Personal (inkl. Lohnnebenkosten)je nach Modell
Strom, Gas, Wasser300 – 800 €
Versicherungen (Betriebs-, Haftpflicht, etc.)150 – 400 €
Steuerberater100 – 300 €
Sonstige Fixkosten (Software, Entsorgung etc.)100 – 300 €

Preise kalkulieren: So funktioniert es richtig

Der Verkaufspreis eines Gerichts muss alle Kosten decken — Wareneinsatz, Fixkosten und einen Gewinnanteil. Wer nur den Wareneinsatz als Basis nimmt, verkauft sich unter Wert.

Die Grundformel

Wareneinsatz ÷ Wareneinsatzquote = Netto-Verkaufspreis

Beispiel: Döner

Wareneinsatz pro Portion: 1,80 € Angestrebte Wareneinsatzquote: 30 % Netto-Verkaufspreis: 1,80 ÷ 0,30 = 6,00 € Brutto (+ 7 % MwSt. außer Haus / 19 % vor Ort): je nach Ausgabe 6,42 € oder 7,14 €

Eine Wareneinsatzquote von 28–35 % ist für Imbissbetriebe ein realistischer Zielwert. Wer darunter liegt, hat gute Margen. Wer dauerhaft darüber liegt, muss prüfen ob die Preise stimmen oder Einkauf und Portionsgrößen optimiert werden können.

Deckungsbeitrag pro Gericht berechnen

Deckungsbeitrag = Verkaufspreis (netto) – Wareneinsatz
GerichtPreis nettoWareneinsatzDeckungsbeitrag
Döner6,00 €1,80 €4,20 €
Pommes groß3,50 €0,60 €2,90 €
Cola 0,33 l2,80 €0,45 €2,35 €

Der Deckungsbeitrag zeigt, wie viel jedes verkaufte Gericht zur Deckung der Fixkosten beiträgt. Erst wenn die Summe aller Deckungsbeiträge die monatlichen Fixkosten übersteigt, macht der Betrieb Gewinn.

Break-Even einfach berechnen

Break-Even (Umsatz) = Fixkosten ÷ (1 – Wareneinsatzquote)

Beispiel:

Monatliche Fixkosten: 4.500 € Wareneinsatzquote: 30 % Break-Even-Umsatz: 4.500 ÷ 0,70 = 6.429 € netto pro Monat

Das entspricht bei einem Durchschnittsbon von 6,50 € netto rund 990 Transaktionen pro Monat — oder etwa 33 Kunden pro Tag bei 30 Öffnungstagen.

Der Break-Even-Umsatz ist die wichtigste Zahl vor der Eröffnung. Wer nicht weiß, ab wann er Geld verdient, kann keine sinnvollen Entscheidungen über Standort, Öffnungszeiten oder Speisekarte treffen.

Häufige Fehler und wie du sie vermeidest

Wareneinsatz ohne Schwund kalkulieren. Verderbliche Ware, Portionsschwankungen und Personalessen treiben den realen Wareneinsatz um 3–8 % über die theoretische Kalkulation. Das muss eingepreist sein.

Lohnkosten unterschätzen. Wer selbst 60 Stunden pro Woche arbeitet und keinen eigenen Lohn ansetzt, rechnet sich arm. Der kalkulatorische Unternehmerlohn gehört in die Kostenrechnung — auch wenn er am Anfang nicht ausgezahlt wird.

MwSt-Falle bei Außer-Haus vs. Vor-Ort. In Deutschland gilt 7 % Mehrwertsteuer für Speisen zum Mitnehmen, 19 % für den Verzehr vor Ort. Wer das bei der Preiskalkulation nicht trennt, hat am Ende zu wenig übrig. Getränke sind grundsätzlich mit 19 % besteuert.

Saisonalität ignorieren. Ein Imbiss im Außenbereich oder in einer Tourismuslage kann im Sommer das Dreifache des Winterumsatzes machen. Der Liquiditätspuffer muss die schlechten Monate abdecken können.

Kein Puffer für Reparaturen. Eine defekte Fritteuse kann den Betrieb tagelang stilllegen. Wer keine Rücklage hat, hat ein Problem. Als Faustregel gilt: 1–2 % des Jahresumsatzes als Instandhaltungsrücklage.

Hebel für mehr Wirtschaftlichkeit von Beginn an

Speisekarte klein halten. Wenige Gerichte mit hohem Deckungsbeitrag sind wirtschaftlicher als ein breites Angebot mit viel Schwund. Eine fokussierte Karte senkt Wareneinsatz, vereinfacht Einkauf und reduziert Personalaufwand.

Durchschnittsbon aktiv steuern. Getränke haben oft den höchsten Deckungsbeitrag. Wer konsequent auf Getränkeverkauf setzt — durch Angebot, Platzierung und aktives Ansprechen — hebt den Bon ohne Mehraufwand.

Öffnungszeiten nach Frequenz ausrichten. Nicht Betriebszeiten maximieren, sondern profitable Zeiten identifizieren. Wer die umsatzstarken Stunden kennt, kann Personalkosten gezielt steuern.

Wareneinkauf bündeln. Kleinmengen beim Einzelhandel zu kaufen ist teuer. Wer auch als kleiner Betrieb direkt beim Großhändler oder über eine Einkaufsgemeinschaft bezieht, verbessert die Wareneinsatzquote spürbar.

Zahlen regelmäßig lesen. Wer einmal im Quartal auf die BWA schaut, reagiert zu spät. Wareneinsatz, Deckungsbeitrag und Umsatz gehören wöchentlich kontrolliert — zumindest in den ersten zwölf Monaten. Wer das nicht manuell rechnen will: Ein Tool das Betriebszahlen automatisch zusammenführt und Zusammenhänge aufzeigt, spart nicht nur Zeit, sondern zeigt auch früh, wo die größten Hebel liegen.

Fazit

Einen Imbiss zu eröffnen ist machbar — aber nur mit einem klaren Bild der Kosten, der nötigen Genehmigungen und einer Kalkulation, die alle Posten abbildet. Die häufigsten Fehler passieren nicht beim Kochen, sondern beim Rechnen. Wer seinen Break-Even kennt, eine realistische Wareneinsatzquote kalkuliert und die Bürokratie strukturiert abarbeitet, startet auf einer stabilen Grundlage. Der erste Schritt ist oft der schwierigste — aber er ist planbar.


von daten zu entscheidungen für gastronomie & hotellerie (2)